Wilhelm Knaup
48268 Greven

 

Frau Sylvia Löhrmann
Mitglied des Landtags
Platz des Landtags 1
40002 Düsseldorf

 

Greven, den 27. Februar 2003

Sehr geehrte Frau Löhrmann!

 

Seit 1974 bin ich Lehrer an Gymnasien in NRW, seit 1980 am Arnold-Janssen-Gymnasium in Neuenkirchen bei Rheine, einer Schule in der Trägerschaft des Bistums Münster. Vor über zwei Jahren bin ich Mitglied der Vereinigung der Korrekturfachlehrer e.V. geworden. Wir Korrekturfachlehrer halten die gegenwärtige Regelung der Lehrerarbeitszeit für eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit und versuchen – bisher völlig erfolglos – die Landesregierung zu einer Änderung ihrer bisher geübten Praxis der pauschalen, undifferenzierten Bewertung der Lehrerarbeit zu bewegen.

Die 1999 vom Schulministerium veröffentlichten Ergebnisse der Arbeitszeituntersuchung von Mummert + Partner dokumentieren die enormen Unterschiede zwischen den Jahresarbeitszeiten von in NRW tätigen Lehrern. Diesen Untersuchungsergebnissen zufolge variiert der Arbeitsaufwand zwischen einem Minimum von 930 und einem Maximum von 3562 Arbeitsstunden pro Schuljahr, was bedeutet, dass innerhalb eines Kollegiums einige Lehrer bei gleicher Entlohnung etwa vier Mal soviel arbeiten wie ihre Kollegen. Dabei wäre bereits eine nur doppelt so hohe Arbeitszeit eine unerträgliche Ungerechtigkeit. Viele Kolleginnen und Kollegen brauchen aufgrund ihrer Unterrichtsfächer bzw. ihres Unterrichtseinsatzes über Jahre und Jahrzehnte hinweg nur wenige oder gar keine Korrekturen von Klassenarbeiten und Klausuren erledigen. Dies gilt generell für alle sogenannten »Nebenfächer« in der Sekundarstufe I (z.B. Politik, Kunst, Religion, Erdkunde, Geschichte, Musik, Physik, Chemie, Biologie und Sport). Auch in der Sekundarstufe II sind Korrekturen in diesen Fächern in der Regel – außerhalb von Leistungskursen – in eher begrenztem Umfange zu leisten, ganz einfach deshalb, weil die Zahl der Klausuren schreibenden Schüler gering ist.

Lehrerinnen und Lehrer jedoch, die in den sogenannten Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen) unterrichten, sind dazu verpflichtet, fortwährend die Klassenarbeiten und Klausuren aller Schülerinnen und Schüler der von ihnen unterrichteten Klassen und Kurse zu korrigieren. Bisher gibt es für sie keine Chance, eine Reduzierung ihrer überproportionalen Arbeitsbelastung ( = Korrekturbelastung) zu erreichen.

Die Verpflichtung, Unterricht vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten, mit all dem, was dazu gehört, trifft ohne Ausnahme jeden Unterrichtenden. Dies gilt ebenso für die Teilnahme an Konferenzen, Elternsprechtagen und anderen sich aus der Unterrichtstätigkeit ergebenden Pflichten. Für Korrekturfachlehrer – und ausschließlich für diese – kommt hinzu die Korrektur der vorgeschriebenen Klassenarbeiten und Klausuren. Diese Korrekturtätigkeit wird von der Landesregierung zu den hauptamtlichen, unterrichtsbezogenen Verpflichtungen eines jeden Lehrer und einer jeden Lehrerin gezählt. In der Praxis bedeutet das, dass ein Lehrer mit zwei Korrekturfächern (z.B. Deutsch und Englisch) zusätzlich zu den für alle Lehrer obligatorischen Tätigkeiten oftmals über 1000 Klassenarbeiten und Klausuren korrigieren muß, ohne für diese erhebliche Mehrarbeit auch nur ansatzweise angemessen zeitlich entlastet zu werden, denn die sogenannten »Entlastungstöpfe« der Schulen haben eine nur noch symbolische Funktion.

Die Korrekturtätigkeit ist ebenso obligatorisch und unabweisbar wie die Unterrichtserteilung. Korrekturarbeit ist eine Tätigkeit, die vom Fachlehrer ein hohes Maß an Sorgfalt und Aufmerksamkeit erfordert. Ihre Resultate sind für die Schullaufbahn eines Schülers von ausschlaggebender Bedeutung. In Widerspruchsverfahren sind die Ergebnisse der Korrekturarbeit der Rechtsprechung unterworfen. In den letzten Jahren ist die Durchführung von Korrekturen in den Sekundarstufen I und II durch neue Richtlinien erheblich anspruchsvoller und damit schwieriger und zeitraubender geworden, obwohl die Schülerleistungen nach dem Urteil beinahe aller Kolleginnen und Kollegen eine abfallende Tendenz aufweisen. Schülerleistungen müssen heute in immer weiter ausdifferenzierten Parametern erfasst und bewertet werden. Jede Leistungsnote muss nachvollziehbar und ausführlich schriftlich begründet werden.

Das bedeutet, dass Lehrer und Lehrerinnen, die Korrekturfächer unterrichten, neben dem Unterricht eine sich über das ganze Schuljahr erstreckende, ungemein zeitaufwendige und verantwortungsvolle Korrekturarbeit zu erbringen haben. Obwohl die Ergebnisse der Mummert-und-Partner-Untersuchung seit nunmehr drei Jahren vorliegen, ist die Landesregierung bisher bei einer Bewältigung dieses Problems über das in der Praxis nicht umsetzbare und auch nirgendwo umgesetzte »Bandbreitenmodell« nicht hinausgekommen. Inzwischen dürfte auch den Mitgliedern des Landtages von NRW klar geworden sein, dass das »Bandbreitenmodell« von einer erdrückenden Mehrheit der Lehrerkollegien dieses Landes zurückgewiesen wird.

Die allermeisten Korrekturfachlehrer möchten für ihre ständige zusätzliche Belastung keine zusätzliche Entlohnung, sondern eine Anrechnung der Korrekturtätigkeit auf das Unterrichtsdeputat. Die für alle Lehrer (am Gymnasium) geltende gleiche derzeitige Unterrichtsverpflichtung von 24,5 bzw. 25,5 Stunden bedeutet somit de facto eine eklatante Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit. Mit Hilfe der fächerspezifischen Ergebnisse der Mummert + Partner Untersuchung könnte man sehr wohl zu einer neuen, individuell differenzierteren Bemessungsgrundlage der Lehrerarbeitszeit gelangen, wie dies sogar unsere frühere Schulministerin Behler schon in ihrer Regierungserklärung vom 19. Juni 1996 als vorstellbar bezeichnet hatte. Voraussetzung dafür ist natürlich das Vorhandensein des entsprechenden politischen Willens.

Diesen Brief schreibe ich, um von Ihnen, sehr geehrte Frau Löhrmann, Auskunft darüber zu erhalten, ob die Fraktion der Grünen im Landtag von NRW über einen solchen Reformwillen verfügt. Um es ganz deutlich zu formulieren: Ist die Grünen Fraktion gewillt, sich mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln für eine grundlegende Reform der Lehrerarbeitszeit einzusetzen, bei der zuallererst die unerträgliche zusätzliche Arbeitsbelastung der Korrekturfachlehrer – zumindest ansatzweise – beseitigt wird? Ihre Antwort werde ich den Mitgliedern der Vereinigung der Korrekturfachlehrer natürlich sofort zugänglich machen, deshalb bitte ich Sie, mir nicht nur Ihre persönliche Meinung zu diesem Problembereich, sondern den Standpunkt Ihrer Fraktion mitzuteilen.

Über die Vereinigung der Korrekturfachlehrer e.V. können Sie sich problemlos per Internet informieren (www. Korrekturfachlehrer.de). Außerdem ist eine Kontaktaufnahme mit der Vorsitzenden dieser Vereinigung jederzeit möglich:

Frau Dr. H. Dorner-Bachmann
Postfach 2004
52022 Aachen

Ich danke Ihnen im voraus für die Mühe, der Sie sich bei der Auseinandersetzung mit dem ohne Zweifel hochkomplexen Thema unterziehen müssen.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

 

(gez.) Wilhelm Knaup

 


Lesen Sie die Antwort der Fraktionsvorsitzenden der Grünen!



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Stand: 18.11.2007