LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
13. Wahlperiode

 

Drucksache 13/3901
 
13.05.2003

 

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 1214

der Abgeordneten Dr. Heinz-Jörg Eckhold, Marie-Theres Kastner, Marie-Theres Ley, Bernhard Recker, Herbert Reul, Hans-Martin Schlebusch und Michael-Ezzo Solf CDU

Drucksache 13/3752

 

 

 

Lehrerarbeitszeit und »Bandbreitenmodell«

 

 

 

Wortlaut der Kleinen Anfrage 1214 vom 31. März 2003:

 

 

 

Seit Dezember 1999 liegen die beiden Bände des Gutachtens zu Lehrerarbeitszeit von Mummert + Partner vor. Dieses Gutachten wurde von der Landesregierung NRW nach reiflicher Überlegung in Auftrag gegeben. Dazu legte die Landesregierung den Rahmen der Durchführung dieser Untersuchung detailliert fest und verpflichtete die beteiligten Lehrerinnen und Lehrer zur Teilnahme. Zu guter Letzt erlegte sie dem Steuerzahler auch die Übernahme der beträchtlichen Kosten auf, die durch die Anfertigung des Gutachtens entstanden.

 

Bis heute gibt es keine Äußerung von Mitgliedern der Landesregierung, die die Ergebnisse des Gutachtens für haltlos oder unzutreffend erklärt. Im Gegenteil: Frau Ministerin Behler sah sich in ihrer Einschätzung der Problematik der Lehrerarbeitszeit durch das Gutachten bestätigt (Presseerklärung vom 2. Dezember 1998). Sie sah im Gutachten eine Bestätigung ihrer Auffassung, ”dass der Lehrerberuf voll in Anspruch nimmt und dass der Lehrerberuf bestimmt kein Halbtagsjob ist.«

 

Im so genannten »Eckpunkte-Papier« der Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung sowie der Lehrerorganisationen in NRW vom 6. Juni 2001 erklärte Frau Ministerin Behler – im Unterschied zu den Lehrerorganisationen – »es für erforderlich, insbesondere die gravierenden Unterschiede der zeitlichen Belastung von Lehrerinnen und Lehrern auszugleichen.« Gleichzeitig sah die Ministerin »angesichts der Haushaltslage des Landes […] derzeit keine Möglichkeit, zu einer Senkung der Pflichtstundenzahl zu kommen …«

 

Umgesetzt wurde dieses »Eckpunkte-Papier«, dem die Landesvorstände der GEW und des VBE nachträglich ausdrücklich ihre Zustimmung verweigerten, im so genannten »Bandbreitenmodell«. Inzwischen stellt sich aber heraus, dass dieses »Bandbreitenmodell« von der erdrückenden Mehrheit der Schulen des Landes NRW nicht angenommen und nicht umgesetzt wird. Obwohl die Landesregierung unter Verwendung beträchtlicher öffentlicher Mittel ein aufwändiges Gutachten zur Lehrerarbeitszeit hat anfertigen lassen und damit über verlässliche und differenzierte Daten verfügt, die seit dem Dezember 1999 hätten ausgewertet und durch politisches Handeln umgesetzt werden können, zieht es die Landesregierung vor, ihre Verantwortung für das Herbeiführen einer modernen und gerechten Neuregelung der Lehrerarbeitszeit auf die Lehrerinnen und Lehrer abzuwälzen, ohne diesen das dafür erforderliche Instrumentarium zur Verfügung zu stellen.

 

Bei der Modernisierung der Lehrerarbeitszeit handelt es sich um eine politische Gestaltungsaufgabe, die die Verhältnisse an allen Schulen des Landes betrifft. Diese Aufgabe ist kein innerschulisches Organisationsproblem, das in der Auseinandersetzung einzelner Lehrer und Lehrerinnen miteinander gelöst werden kann, sondern ist eine Aufgabe der Landesregierung. Da eine Übertragung dieser politischen Gestaltungsaufgabe von der Landesregierung auf einzelne Lehrerkonferenzen und Schulleitungen (siehe Bandbreitenmodell) offenkundig nicht zu einer Arbeitszeitregelung führt, die den vielfältigen gewandelten Berufsanforderungen an heutige Lehrer Genüge tut, fragen wir daher die Landesregierung:

 

 

1.      Wann wird die Landesregierung die Ergebnisse der 1999 vorgelegten Untersuchung zur Lehrerarbeitszeit von Mummert + Partner zur Grundlage eines eigenständigen Vorschlags zur Neuregelung der individuellen Lehrerarbeitszeit machen, der sich der bereits 1996 entwickelten Vorstellung von »einer anderen, differenzierteren Bemessungsgrundlage der Lehrerarbeitszeit« nähert?

 

2.      Welchen unterschiedlichen hauptamtlichen unterrichtlichen und unterrichtsbezogenen Tätigkeiten und Verpflichtungen haben sich alle in NRW tätigen Lehrer und Lehrerinnen zu stellen, und welche Bedeutung und Rangfolge misst die Landesregierung diesen Tätigkeiten und Verpflichtungen im einzelnen zu?

 

3.      Welchen außerunterrichtlichen, schul- und unterrichtsbezogenen Tätigkeiten und Belastungen kann und darf sich – nach Auffassung der Landesregierung – keine Lehrerin und kein Lehrer in NRW entziehen?

 

4.      Mit welchen Sofortmaßnahmen wird die Landesregierung diejenigen Lehrerinnen und Lehrer entlasten, die ausweislich der landeseigenen Untersuchung zur Lehrerarbeitszeit von 1999 erheblich über den Durchschnitt beruflich belastet sind (insbesondere Doppel-Korrekturfachlehrer)?

 

 

 

Antwort der Ministerin für Schule, Jugend und Kinder vom 9. Mai 2003 namens der Landesregierung:

 

 

Zur Frage 1

 

Mit der Verordnung zur Ausführung des §5 Schulfinanzgesetz (VO zu §5 SchFG) für das Schuljahr 2002/2003 (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften - BASS -  11 - 11 Nr. 1) sind die Regelungen der Lehrerarbeitszeit als Konsequenz aus dem Arbeitszeitgutachten der Unternehmensberatung Mummert & Partner weiterentwickelt worden. Die in einem Dialog mit Lehrerverbänden entwickelte Neuregelung der Lehrerarbeitszeit orientiert sich an der  Überzeugung, dass nicht zentrale Vorgaben, sondern größere Gestaltungsspielräume der Schulen der geeignete Weg sind, um bei den im Gutachten aufgezeigten unterschiedlichen zeitlichen Belastungen für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.

 

 

Zur Frage 2

 

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Dienstpflichten, die im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zu erfüllen sind, enthält die Allgemeine Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen, Schulleiter und Schulleiterinnen an öffentlichen Schulen (BASS
21 - 02 Nr. 4).

 

 

Zur Frage 3

 

Es gibt keine mehr oder weniger entbehrlichen Dienstpflichten.

 

 

Zur Frage 4

 

Nach den Feststellungen der Gutachter lassen sich die Unterschiede in der zeitlichen Belastung von Lehrerinnen und Lehrern nicht allein aus fachspezifisch divergierenden Aufwänden für Vor- und Nachbereitung bzw. Korrekturen, sondern vielmehr nur aus einer Vielzahl von in ihren Wechselwirkungen nicht exakt kalkulierbaren Faktoren herleiten.

 

Mit der Pflichtstunden-Bandbreite gemäß §3 der VO zu §5 SchFG können unterschiedliche Belastungen zum Beispiel durch Korrekturen ausgeglichen werden.

 

Daneben hat das Land Entlastungsmaßnahmen, z. B. durch den Stellenzuwachs im Rahmen des Stufenplans »Verlässliche Schule 2001 - 2005« ergriffen.

 



 

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Wilhelm Knaup
Stand: 17.05.2003