| Professor Dr. J. Baumert, Direktor
am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung und von der
Landesregierung immer wieder um Rat gebetener Sachverständiger,
stellte bereits am 16. Oktober 2003 in einem Interview mit der
Wochenzeitung Die Zeit fest: »[Es] ist eine Reform der Lehrerarbeitszeitregelung
überfällig, in der sich die tatsächliche Belastungsstruktur
abbildet.«
In einem Schreiben an Mitglieder der Vereinigung der KorrekturfachlehrerInnen
ergänzte Prof. Baumert seine Aussage am 4. November 2003
wie folgt: »Sie wissen selbstverständlich, dass die
derzeitige Deputatsregelung gemessen an der tatsächlichen
Arbeitsbelastung alles andere als gerecht, geschweige denn professionell
ist.«
1. Wie begründen Sie Ihre Zustimmung zu bzw. Ablehnung
von Professor Baumerts Auffassung?
2. Falls Sie Prof. Baumerts obige Auffassung teilen, welche
politischen Konsequenzen werden Sie daraus im Falle einer Regierungsbeteiligung
nach dem 9. Mai 2010 ziehen?
In ihrer Koalitionsvereinbarung vom Juni 2005
hatten sich die damals die Regierung in NRW übernehmenden
Parteien CDU und FDP festgelegt:
»Die Lehrerarbeitszeit wird flexibler
und gerechter gestaltet.« (S. 35)
Einzelne Schulen, vornehmlich im Regierungsbezirk
Detmold, haben seit 2006 auf der Grundlage des seit 2003 in Hamburg
flächendeckend eingeführten »Hamburger Modells«
und des Artikels 25 des neuen Schulgesetzes (NRW) das „Mindener
Jahresarbeitzeitmodell“ für Lehrerinnen und Lehrer
entwickelt. Obwohl diese unter Aufsicht des Ministeriums für
Schule und Weiterbildung inzwischen zum »NRW-Modell«
weiterentwickelte Arbeitszeitregelung für Lehrerinnen und
Lehrer sofort flächen- deckend eingeführt werden könnte,
weigert sich die Landesregierung bisher, diesen Schritt zu tun.
3. Welchen Kriterien muss ein anderes neues
Lehrerarbeitszeitmodell entsprechen, das Sie in der kommenden
Legislaturperiode in NRW einführen werden, falls Sie vom
Wähler an der neuen Landesregierung beteiligt werden?
Im Zusammenhang mit der juristischen Auseinandersetzung
um das so genannte Bandbreitenmodell (BBM) hat das Bundesarbeitsgericht
in Erfurt entschieden, dass eben diese Bandbreitenregelung den
Artikel 3 des GG verletzt (BAG-Urteil v. 8.11.06, 5 AZR 5/06;
4.b). Seitdem kann das BBM nur noch an Schulen praktiziert werden,
an denen nur beamtete Lehrerinnen und Lehrer unterrichten. Der
Justitiar des Philologen-Verbandes Nordrhein-Westfalen schrieb
dazu im Frühjahr 2007: „Es ist daher davon auszugehen,
dass auch Lehrkräfte im Beamtenverhältnis in gleicher
Weise von der mangelnden Legitimation der Lehrerkonferenz zur
Festlegung individueller Pflichtstundenzahlen betroffen sind.“
Das BAG ent- schied, dass es im Zusammenhang mit der Regelung
der Lehrerarbeitszeit weder eine „Delegation der Rechtsetzung
auf die Schulen“ geben dürfe noch eine vom MSW verordnete
„Ungleichbehandlung der beim selben Arbeitgeber beschäftigten
Lehrkräfte“.
4. Welche Grundsätze müssen vor
dem Hintergrund der oben genannten BAG-Entscheidung Ihrer Auffassung
nach bei einer rechtlich einwandfreien Neuregelung des bisher
in NRW praktizierten sogenannten „Entlastungstopfmodells“
zum Tragen kommen?
Die von der damals amtierenden Landesregierung
in Auftrag gegebene Lehrer- arbeitszeiterhebung von Mummert +
Partner dokumentierte 1999, dass die so genannten „Vielkorrigierer“
(Lehrerinnen und Lehrer, die gleichzeitig die Klassenarbeiten
oder Klausuren von sechs, sieben oder sogar acht Klassen und Kursen
zu bewältigen haben) Jahr für Jahr mit mehreren Hundert
Arbeitsstunden über der für alle Landesbeamten vorgeschriebenen
Wochenarbeitszeit liegen.
5. Was werden Sie bei einer eventuellen Regierungsbeteiligung
in der kommenden Legislaturperiode konkret tun, um eben diese
Kolleginnen und Kollegen spätestens ab 2011 so zu entlasten,
dass sie die für die Angehörigen des öffentlichen
Dienstes vorgeschriebenen 1804 Zeitstunden pro Jahr nicht mehr
dauerhaft um mehr als 10 Prozent überschreiten müssen?
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