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Landtagswahl 2010:

Unsere Fragen an die politischen Parteien

 


 
Was die Parteien geantwortet haben, finden Sie hier:
 
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Und unsere Fragen finden Sie jeweils bei den Antworten – sowie im Zusammenhang hier:
 

Steinheim, den 3. Februar 2010

Fünf Fragen zur Lehrerarbeitszeit an die politischen Parteien in NRW

Am 9. Mai 2010 finden in Nordrhein-Westfalen die nächsten Landtagswahlen statt. Wir Korrekturfachlehrer möchten von den politischen Parteien in NRW wissen, ob und wann sie das über 150 Jahre alte Wochendeputatsmodell für Lehrerinnen und Lehrer, nach dem alle Lehrerinnen und Lehrer einer Schulform die gleiche Anzahl von Unterrichtsstunden erteilen müssen, unabhängig davon, wie hoch ihre sonstigen Verpflichtungen (Unterrichtsvor- und nachbereitung, Korrekturen von Klassenarbeiten und Klausuren, Prüfungen u.ä.) durch eine gerechtere Lehrerarbeitszeitregelung zu ersetzen beabsichtigen.

Deshalb bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen. Wir werden diese Fragen zusammen mit den Antworten veröffentlichen, die wir bis zum 19. März erhalten haben, um allen Kolleginnen und Kollegen, denen seit mehr als einem Jahrzehnt eine Reform der Lehrerarbeitszeit zwar angekündigt wurde, eine solche aber nie in Kraft gesetzt worden ist, eine Grundlage für ihre Wahlentscheidung am 9. Mai 2010 zu geben.

 

Professor Dr. J. Baumert, Direktor am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung und von der Landesregierung immer wieder um Rat gebetener Sachverständiger, stellte bereits am 16. Oktober 2003 in einem Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit fest: »[Es] ist eine Reform der Lehrerarbeitszeitregelung überfällig, in der sich die tatsächliche Belastungsstruktur abbildet.«

In einem Schreiben an Mitglieder der Vereinigung der KorrekturfachlehrerInnen ergänzte Prof. Baumert seine Aussage am 4. November 2003 wie folgt: »Sie wissen selbstverständlich, dass die derzeitige Deputatsregelung gemessen an der tatsächlichen Arbeitsbelastung alles andere als gerecht, geschweige denn professionell ist.«

1. Wie begründen Sie Ihre Zustimmung zu bzw. Ablehnung von Professor Baumerts Auffassung?

2. Falls Sie Prof. Baumerts obige Auffassung teilen, welche politischen Konsequenzen werden Sie daraus im Falle einer Regierungsbeteiligung nach dem 9. Mai 2010 ziehen?

In ihrer Koalitionsvereinbarung vom Juni 2005 hatten sich die damals die Regierung in NRW übernehmenden Parteien CDU und FDP festgelegt:

»Die Lehrerarbeitszeit wird flexibler und gerechter gestaltet.« (S. 35)

Einzelne Schulen, vornehmlich im Regierungsbezirk Detmold, haben seit 2006 auf der Grundlage des seit 2003 in Hamburg flächendeckend eingeführten »Hamburger Modells« und des Artikels 25 des neuen Schulgesetzes (NRW) das „Mindener Jahresarbeitzeitmodell“ für Lehrerinnen und Lehrer entwickelt. Obwohl diese unter Aufsicht des Ministeriums für Schule und Weiterbildung inzwischen zum »NRW-Modell« weiterentwickelte Arbeitszeitregelung für Lehrerinnen und Lehrer sofort flächen- deckend eingeführt werden könnte, weigert sich die Landesregierung bisher, diesen Schritt zu tun.

3. Welchen Kriterien muss ein anderes neues Lehrerarbeitszeitmodell entsprechen, das Sie in der kommenden Legislaturperiode in NRW einführen werden, falls Sie vom Wähler an der neuen Landesregierung beteiligt werden?

Im Zusammenhang mit der juristischen Auseinandersetzung um das so genannte Bandbreitenmodell (BBM) hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden, dass eben diese Bandbreitenregelung den Artikel 3 des GG verletzt (BAG-Urteil v. 8.11.06, 5 AZR 5/06; 4.b). Seitdem kann das BBM nur noch an Schulen praktiziert werden, an denen nur beamtete Lehrerinnen und Lehrer unterrichten. Der Justitiar des Philologen-Verbandes Nordrhein-Westfalen schrieb dazu im Frühjahr 2007: „Es ist daher davon auszugehen, dass auch Lehrkräfte im Beamtenverhältnis in gleicher Weise von der mangelnden Legitimation der Lehrerkonferenz zur Festlegung individueller Pflichtstundenzahlen betroffen sind.“ Das BAG ent- schied, dass es im Zusammenhang mit der Regelung der Lehrerarbeitszeit weder eine „Delegation der Rechtsetzung auf die Schulen“ geben dürfe noch eine vom MSW verordnete „Ungleichbehandlung der beim selben Arbeitgeber beschäftigten Lehrkräfte“.

4. Welche Grundsätze müssen vor dem Hintergrund der oben genannten BAG-Entscheidung Ihrer Auffassung nach bei einer rechtlich einwandfreien Neuregelung des bisher in NRW praktizierten sogenannten „Entlastungstopfmodells“ zum Tragen kommen?

Die von der damals amtierenden Landesregierung in Auftrag gegebene Lehrer- arbeitszeiterhebung von Mummert + Partner dokumentierte 1999, dass die so genannten „Vielkorrigierer“ (Lehrerinnen und Lehrer, die gleichzeitig die Klassenarbeiten oder Klausuren von sechs, sieben oder sogar acht Klassen und Kursen zu bewältigen haben) Jahr für Jahr mit mehreren Hundert Arbeitsstunden über der für alle Landesbeamten vorgeschriebenen Wochenarbeitszeit liegen.

5. Was werden Sie bei einer eventuellen Regierungsbeteiligung in der kommenden Legislaturperiode konkret tun, um eben diese Kolleginnen und Kollegen spätestens ab 2011 so zu entlasten, dass sie die für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes vorgeschriebenen 1804 Zeitstunden pro Jahr nicht mehr dauerhaft um mehr als 10 Prozent überschreiten müssen?

 

(gez.) Reinhard Heider (Vorsitzender)

 
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Stand: 30.03.2010