Das VBE-Arbeitszeitmodell ist eine Mogelpackung


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Das Wichtigste am Schaarschmidt-Sieland-Modell, das im Auftrage des VBE entwickelt wurde, vorneweg: Es ist letztlich ein Deputatsmodell, das die Arbeitsbelastung der Lehrer auf Grundlage der von ihnen erteilten Wochenstunden bestimmt – ebenso, wie es das gegenwärtige, seit dem 19. Jahrhundert praktizierte Modell tut:

Wir fordern ein besseres Verhältnis von Unterrichtszeit zu Vor- und Nachbereitungszeit. Also mehr Zeit für Vor- und Nachbereitung. Wir schlagen größere Unterrichtseinheiten vor: Statt der 45 Minuten 60 Minuten. Alle Lehrer aller Schulformen sollen dann 19 Stunden unterrichten. Damit reduziert sich der Aufwand für Vor- und Nachbereitung, denn es sind weniger Klassen und weniger Schüler, für die man zuständig ist. Wir gehen dann von einem 1:1-Verhältnis aus: Eine Stunde Unterricht und eine Stunde für die Vor- und Nachbereitung. Weiterhin muss man beachten, dass die Klassenstufe, in der ein Lehrer unterrichtet, einen Unterschied macht. In den Eingangsklassen haben wir einen höheren Aufwand für Vor- und Nachbereitung. Außerdem fordern wir eine Differenzierung bezüglich der individuellen Förderung, Beratungsgesprächen, Gesprächen mit Eltern. Hier besteht jeweils ein höherer Aufwand in der Grundschule und der Hauptschule als im Gymnasium. Darüber hinaus schlagen wir einen unterrichtsfreien Arbeitstag vor, der für Korrekturen oder Vorbereitung genutzt werden soll oder für Gruppenarbeit außerhalb des Unterrichts wie zum Beispiel Sport-AGs oder Theater-Projekte.

Was das Schaarschmidt-Sieland-Modell also in Aussicht stellt, ist nur ein entspannteres Verhältnis zwischen Unterrichtsstunden einerseits und einer pauschalisierten Vor- wie Nachbereitungszeit andererseits.

Ein parfümiertes Deputatsmodell im Stil der achtziger Jahre

Es lehnt sich an die Praxis an, die in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts noch halbwegs funktionierte, dann unter dem um sich greifenden Sparzwang aber in die gegenwärtige, heillose Überlastung vor allem der Korrekturfachlehrer mündete: Alle Lehrer unterrichten die gleiche Stundenzahl, nämlich 19 Zeitstunden (entspricht 25,33 Unterrichtsstunden); Vielkorrigierer erhalten aus ordentlich gefüllten Entlastungstöpfen ordentlich Entlastung für ordentlich Mehraufwand, der aber so breit definiert ist, dass er bei allen anderen Lehrern letztlich auch anfällt. Die Gleichsetzung von »Korrekturen oder Vorbereitung […] oder […] Gruppenarbeit außerhalb des Unterrichts wie zum Beispiel Sport-AGs oder Theater-Projekte« ist ebenso eindeutig wie verräterisch: Eine langjährige, quasi arbeitsvertragliche Verbindlichkeit solcher Angebote, die es mit der arbeitsvertraglichen Verbindlichkeit der Korrekturen und der daran hängenden Arbeit aufnehmen könnte, zeigt sich da nicht.

Sobald aber die Entlastungstöpfe – aus welchem Grund auch immer (zum Beispiel, weil die schulische Erprobungsphase zu Ende ist) – reduziert werden müssen, fällt die Entlastung im entsprechenden Umfang weg, weil auch die Theater-AG weggespart oder wieder in den Bereich des »beruflichen Ehrenamtes« verwiesen wird. Die Korrekturfachlehrer aber bleiben auf den Korrekturen sitzen – und auf der gesamten mit dem Korrekturfach zusammenhängenden Extra-Arbeit: An weniger fortschrittlichen Schulen ist das gegenwärtig zum Beispiel immer noch die Klassenleitertätigkeit, für die ein Korrekturfachlehrer aufgrund seiner vielen schönen Unterrichtstunden in den Sekundarstufen-I-Klassen geradezu geboren ist.

Wer lässt sich nach den Erfahrungen der letzten 25 Jahre auf so etwas ein?

Wer lässt sich jetzt darauf ein, Anfang 2008, da Personalratswahlen ins Haus stehen und Vielkorrigierer danach fragen, was ihr Lehrerverband in Sachen Arbeitszeitgerechtigkeit in den letzten vier Jahren unternommen hat?

Wer glaubt außerdem, dass die Schulpolitik in NRW oder anderswo die Haushaltsmittel zu mobilisieren vermag, um diese Wohltaten zu finanzieren: Entlastung für »höheren Aufwand für Vor- und Nachbereitung [in den Eingangsklassen sowie für] Differenzierung bezüglich der individuellen Förderung, Beratungsgesprächen, Gesprächen mit Eltern«?

Nein, der VBE sollte zu so einem Arbeitszeitmodell auch gleich noch das Finanzierungsmodell liefern. Solange das nicht geliefert wird, sind das alles Wolkenkuckucksheime.

Es bleibt dabei: Unsere Vereinigung der KorrekturfachlehrerInnen fordert

  • die verbindliche Gleichsetzung der Jahresarbeitszeit aller Lehrer mit der Jahresarbeitszeit im Öffentlichen Dienst – in NRW sind das zur Zeit 1804 Stunden
  • ein Jahres- und damit Wochenarbeitszeitmodell, das den je nach Unterrichtsfächern und Unterrichtseinsatz erforderlichen Arbeitsaufwand differenziert widerspiegelt.

Artur Weinhold, Lünen


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