Die Vereinigung der Korrekturfachlehrer:
Ziele

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, der Korrekturfachtätigkeit als Teil der Berufsarbeit von Lehrern und Lehrerinnen endlich Geltung zu verschaffen.

Wegen der Länderhoheit in kulturellen Belangen sind wir nur in Nordrhein-Westfalen aktiv.

Alle Lehrer einer Schulform sind gleich... aber nur bei Wochenstunden und Bezahlung

Nach unserer Ansicht ist es ein seit langem offensichtlicher und für die Betroffenen längst unerträglicher Zustand, dass bei der Bemessung der Gesamt-Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern in der Sekundarstufe I oder II die mit einem Korrekturfach zusammenhängende Arbeit nicht angemessen und fair einbezogen wird. Dem Anschein gleich zeitaufwändiger Berufstätigkeit, der durch die Wochenstunden-Deputatsregelung und die gleiche Bezahlung der Lehrer implizit vermittelt wird, steht eine Berufswirklichkeit gegenüber, in der von Lehrern derselben Schul- und Besoldungsstufe regelmäßig extrem unterschiedliche Arbeitspensen zu erfüllen sind.

Anders als noch vor 25 Jahren wird für die Korrekturfacharbeit aus dem seit Jahren nur noch spärlich gefüllten schulischen Entlastungsstundentopf keine wesentliche Entlastung mehr gewährt. Darum auch noch mit den Kollegen zu feilschen empfinden wir als entwürdigend.

Unsere Forderung: Maximal 1804 Arbeitsstunden im Jahr auch für Korrekturfachlehrer

Die Vereinigung der KORREKTurfachlehrerInnen e.V. verlangt die Berücksichtigung aller Korrekturfacharbeit bei der Berechnung der Lehrerarbeitszeit. Konkret heißt das

  • die verbindliche Gleichsetzung der Arbeitszeit aller Lehrer mit der Arbeitszeit im Öffentlichen Dienst – in NRW sind das zur Zeit 1804 Stunden im Jahr
  • ein Jahres- und damit Wochenarbeitszeitmodell, das den je nach Unterrichtsfach und Unterrichtseinsatz erforderlichen Gesamt-Arbeitsaufwand differenziert widerspiegelt.

Eine solche gerechtere Berücksichtigung der Korrekturfachtätigkeit sollte nicht schwerfallen. Zum Beispiel sind Klassen- und Kursarbeitskorrekturen – für die ein Korrekturfachlehrer unter all seinen beruflichen Tätigkeiten oft die meiste Arbeitszeit aufwendet – relativ leicht quantifizierbar, zumindest innerhalb einer Schule und Schulform, aber auch über die Schulformgrenzen hinweg: Ein Sekundarstufen-I-Lehrer oder Sekundarstufen-II-Lehrer, der im Schuljahr 800 Arbeiten korrigiert, bewältigt objektiv ein größeres berufliches Pflichtpensum als sein Stufenkollege, der nur 200 Arbeiten oder überhaupt nichts korrigiert.

Das Korrigieren von 500 bis über 1000 Klassen- und Kursarbeiten im Schuljahr ist für Lehrerinnen und Lehrer mit einem oder gar zwei Voll-Korrekturfächern keine Seltenheit, sondern die Regel. So eine Arbeitsbelastung bleibt letztlich nicht ohne negativen Einfluss auf das Privat- und Familienleben, denn eine solche Menge an Klassen- und Kursarbeiten kann man nicht »nebenher« nachmittags und abends wegkorrigieren – sie wird abgearbeitet an jedem Wochenende und in den »Ferien«.

Am Korrekturfach hängt aber noch weit mehr Arbeit: An vielen Schulen sind es nämlich in Sekundarstufe I immer noch bevorzugt oder gar ausschließlich die »Hauptfach-«, also die Korrekturfachlehrer, die jahrein, jahraus für die Klassenleitungstätigkeit mit ihrem hohen Organisations-, Verwaltungs- und Beratungsaufwand herangezogen werden. Nehmen wir hier als Beispiel die Beratungsarbeit an Elternsprechtagen: Wer an jedem Sprechtag im Jahr 60 oder 70 Elterngespräche »gegen die Uhr« zu führen hat, arbeitet objektiv mehr, als wer nach dem letzten seiner drei Elternsgespräche sich die weitere Zeit in seinem Beratungsraum mit Sudoku zu vertreiben versucht – wenn er sich nicht von der Schulleitung das Recht erbettelt hat, schon nach 30 oder 45 Minuten Sprechtagstätigkeit wieder nach Hause gehen zu dürfen.

Die anhaltend hohe, regelmäßige Berufsbelastung durch Korrekturfacharbeit beeinträchtigt auf Dauer die Kraft, den sich wandelnden beruflichen Anforderungen durch neue Schülergenerationen und neue pädagogische Aufgaben gerecht zu werden. Die hohe Arbeitsbelastung durch Korrekturfacharbeit potenziert zudem die psychische Belastung im Lehrerberuf.

Und schließlich: Will ein Vielkorrigierer, etwa durch Übernahme anspruchsvoller Sonderaufgaben, beruflich vorankommen, muss er dafür wegen seiner weit überdurchschnittlichen regulären Arbeitsbelastung viel mehr von seiner freien Zeit aufwenden als andere – obwohl er es viel nötiger hätte, diese freie Zeit für seine gesundheitliche Regeneration zu nutzen.

Zwei Voll-Korrekturfächer in Sekundarstufe I oder II? Kein Wunder, dass Ihr Privatleben seit Jahren immer weiter schrumpft.

Gerade die Belastung der Korrekturfachlehrer hat sich durch zahlreiche schulische Veränderungen der letzten Jahre kontinuierlich weiter erhöht:

  • durch die jährliche obligatorische Lernstandserhebung, die nur den Lehrpersonen für Deutsch, Englisch und Mathematik obliegt– ein erheblicher Zusatzaufwand von durchschnittlich 30 Minuten pro Lernstandstestbogen, bis die Ergebnisse ausgewertet und auf dem Server des Ministeriums abgespeichert sind (im Fach Deutsch eher mehr)
  • durch die Verpflichtung, schon in den Halbjahren 12.1 bis 13.1 den Schülern mindestens eine der Kursarbeiten nach den komplexen Konstruktions- und Bewertungsvorgaben des Zentralabiturs vorzulegen und die Arbeiten mit dem selbst zu erstellenden kriterialen Bewertungsraster zu korrigieren
  • durch die Einführung von korrektur-intensiveren Klassenarbeitstypen und – parallel dazu – durch das Verbot oder die Reduzierung von Klassenarbeitstypen, die weniger aufwändig zu korrigieren sind
  • durch die Einführung der – äußerst beratungsintensiven – Facharbeiten in Jahrgangsstufe 12 (gegenüber einer Klausur etwa eine Verzehnfachung des Vor- und Nachbereitungsaufwandes pro Arbeit)
  • durch die obligatorische Klausur für alle Schüler der Jahrgangsstufe 13 in den Fächern Deutsch und Mathematik und den Fremdsprachen – während in den Grundkursen aller anderen Fächer in der Regel jeweils nur ein Bruchteil der Schüler eine Kursarbeit schreibt
  • durch die generelle Kürzung der Leistungskurse – die zudem nicht mehr in Jahrgangsstufe 11, sondern erst in Jahrgangsstufe 12.1 einsetzen – von sechs auf fünf Wochenstunden: auch dies eine Erhöhung des Korrekturvolumens
  • durch die Erhöhung der Pflichtstundenzahl um bis zu zwei Stunden pro Woche.

Es ist unter dem Gesichtspunkt der Arbeitszeitgerechtigkeit nicht akzeptabel, dass diese unbestreitbar vorhandene und geleistete Arbeit bei der Bestimmung der Lehrerarbeitszeit im Wesentlichen unberücksichtigt bleibt.

Die seit dem Schuljahresbeginn 1997/98 verfügte Kürzung der Zahl und Dauer der schriftlichen Klassenarbeiten und Klausuren oder die Einführung des Zentralabiturs mit dem Wegfall der kursindividuellen Aufgabenentwürfe in den Weihnachts-»Ferien« ändert an der weit überdurchschnittlichen Arbeitsbelastung von Korrekturfachlehrern »unterm Strich« nichts Wesentliches.

Und was ist mit der »psychischen Belastung«?

Gern wird darauf hingewiesen, dass es auch andere Belastungsfaktoren als die Korrekturtätigkeit gebe. Das ist richtig, und Korrekturfachlehrer sind ihnen genauso ausgesetzt wie alle anderen Lehrer auch.

Noch häufiger hört man das »Argument«, man hätte ja von vornherein eine andere Fächerwahl treffen können. Für die Lehrer, die Korrekturarbeit zu leisten haben, ist das der blanke Hohn:

  • Die Korrekturarbeit ist objektiv vorhanden.
  • Sie ist – angesichts der immer geringer werdenden Schreib- und Lesetätigkeit von Jugendlichen – pädagogisch unverzichtbar.
  • Sie wird den Korrekturfachlehrern als Berufspflicht abverlangt.
  • Also ist sie bei der Arbeitszeitbemessung angemessener als bisher zu berücksichtigen.

Was tun?