
Lehrerarbeitszeit: Nicht zu (er)fassen!?
Nach den zum Teil realitätsfernen Empfehlungen der "Ständigen wissenschaftlichen Kommission" der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Behebung des Lehrkräftemangels gibt es nun neue originelle Vorschläge. Dass diese allerdings auch Anklang finden bei realitätsaffinen Menschen, die Lehrkräfte nicht pauschal für "faule Säcke" halten, erscheint zweifelhaft. Die Vorschläge beziehen sich auf die Erfassung der Lehrerarbeitszeit.
Sie ist erfassbar
Seit Jahrzehnten ist die Arbeitszeit von Lehrkräften von unterschiedlichen Institutionen und mit unterschiedlichen Methoden und Zielsetzungen erfasst worden Mummert + Partner 1999, Niedersächsische Arbeitszeitstudie 2015/16, LAIW-Studie 2020 u. a.). Nie kam etwas anderes dabei heraus, als dass die gemessene Lehrerarbeitszeit im Schnitt über dem Soll lag, in Extremfällen sogar um 100 %. Der Lehrerarbeitszeitforscher Frank Mußmann wirkte an der Niedersächsischen Arbeitszeitstudie 2015/16 mit und stellt in seinem überzeugenden Fachartikel "Die Arbeitszeit von Lehrkräften: Bestimmbar und unter Druck" fest: "Das Problem der Unbestimmbarkeit kann nach den jüngsten Methodenfortschritten als überwunden und die Arbeitszeit von Lehrkräften somit als bestimmbar gelten."
Es ist unfassbar
Mußmann muss man 😊 aber offenbar auf Seiten der Verantwortlichen in Zeiten von Lehrkräftemangel nicht zur Kenntnis nehmen. Ebenso wenig offenbar die Tatsache, dass 2019 der EuGH und 2022 das Bundesarbeitsgericht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Erfassung der (Gesamt-)Arbeitszeit festgeschrieben haben - die, mit wenigen Ausnahmen (wie leitende Angestellte), für alle normalen Arbeitnehmer/-innen gilt.
Beides hielt aber die Vorsitzende der KMK Katharina Günther-Wünsch nicht davon ab, in einem Brief an Arbeitsminister Heil Sonderregelungen für Lehrkräfte zu fordern. Sie begründet das damit, dass deren Arbeitszeiten ja nicht oder nur zum Teil messbar seien - und ignoriert damit mindestens ein Vierteljahrhundert Arbeitszeitforschung (sowie das Recht auf Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer/-innen).
Fassungslos …
… macht auch ihr Hinweis, die Attraktivität des Lehrerberufs hänge mit dessen freier Zeiteinteilung zusammen. Die aktuellen Studien zur Lehrerarbeitszeit und Lehrergesundheit zeigen eindeutig, dass die zunehmend erlebte Entgrenzung von Arbeitszeit - auch im Zuge der Digitalisierung - und ein oft nicht zu schaffendes Aufgabenpensum die Betroffenen in die Verzweiflung, stille Kündigung, vorzeitige Pensionierung treiben. Oder in die sogenannte „voraussetzungslose“ Teilzeit - so denn noch möglich, denn das „Handlungskonzept Unterrichtsversorgung“ in NRW z. B. hat diese Möglichkeit stark beschnitten. All dies dürfte den Mangel an Lehrkräften langfristig nur noch verschärfen und nicht dazu beitragen, dass die Lücke von 20.000 bis zu 80.000 Lehrkräften in der Zukunft möglichst schnell geschlossen werden kann.
An der Wirklichkeit vorbei geht auch Frau Günther-Wünschs Hinweis, dass die geplante Arbeitszeiterfassung nur für tarifbeschäftigte Lehrer/-innen gelte, nicht für verbeamtete, und somit eine Ungleichbehandlung drohe. Das stimmt nicht, denn bei Beamten greift zwar das deutsche Arbeitszeitgesetz nicht unmittelbar, doch sind die Bundesländer als ihre Dienstherren an die europäische Rechtsprechung und das Arbeitsschutzgesetz gebunden. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht also für alle Lehrkräfte.
Zum Glück scheint aber im Arbeitsministerium mehr Realitäts- und Gerechtigkeitssinn vorhanden zu sein als bei der KMK: Was Frau Günther-Wünsch wünscht, wurde erst einmal abgelehnt. In Baden-Württemberg will man nun den angekündigten Gesetzesvorschlag zur Arbeitszeiterfassung abwarten und dann schauen, wie er für die Lehrkräfte dort umzusetzen sei. Als ob es hier große Gestaltungsspielräume gäbe. Und als ob dort im Kultusministerium sich noch niemand Gedanken gemacht hat, was eigentlich passiert, wenn tatsächlich das umgesetzt wird, was sich seit dem immerhin über vier Jahre alten EuGH-Urteil abzeichnet: dass Lehrkräfte nicht länger unbegrenzt viele zusätzliche Verwaltungsaufgaben übernehmen, Hefte korrigieren, Elterngespräche führen, überflüssige Konzepte ausarbeiten müssen, sondern auch für sie die Obergrenze von 1.804 Arbeitsstunden im Jahr gilt.

Schuljahresbeginn 2023/24:
Reduzierung der Klassenarbeiten in den Jahrgangsstufen 7, 8 und 10 möglich
Am Freitag, den 04.08.2023 hat Frau Ministerin Feller im Rahmen ihrer Ankündigungen zum neuen Schuljahr 2023/24 die Möglichkeit einer Reduzierung der Klassenarbeiten in den Jahrgangsstufen 7 und 8 bekannt gegeben.
Durch die Reduzierung der Korrekturbelastung in den Jahrgangsstufen 7 und 8 sollen Lehrkräfte entlastet werden. Im Interview erläuterte Feller: „Dadurch setzen wir Ressourcen frei, die in die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts investiert werden können.“
Bereits im vergangenen Schuljahr 2022/23 wurde vom MSB die Möglichkeit verkündet, dass aufgrund der Zentralen Prüfungen in Mathematik, Englisch und Deutsch im 10. Jahrgang je eine Klassenarbeit entfallen kann.
Für alle Reduzierungen der Anzahl der Klassenarbeiten müssen jedoch zwingend entsprechende Beschlüsse der Fachkonferenzen an den Schulen vorliegen.
Der Verband der Korrekturlehrer*innen e.V. empfiehlt somit, auf die Möglichkeit dieser Beschlüsse in den jeweiligen Fachkonferenzen zu Beginn des neuen Schuljahres 2023/24 zu achten.
Wir hoffen, dass diese Möglichkeit der Reduzierung der Anzahl der Klassenarbeiten nicht nur eine „zeitweilige“ Möglichkeit ist, sondern auch mittel- bzw. langfristig die Arbeitsbelastung von Korrekturlehrkräften senkt, damit nicht nur mehr Zeit in die Vor- und Nachbereitung von Unterricht und die weiteren Aufgaben fließen kann, sondern wir endlich dem seit vielen Jahren von uns geforderten Ziel näher kommen, nämlich dass man auch bei voller Stelle mit zwei Korrekturfächern noch ein Familien- und Privatleben führen kann.
Die Möglichkeit „alternativer Prüfungsformate“ als Alternative zu korrekturintensiven Prüfungsformaten ist ein interessanter Arbeitsbereich, der unseren Verband aufhorchen lässt. Wir sind gespannt, zu welchen Alternativen die Arbeitsgruppe im Schulministerium, die sich mit „alternativen Prüfungsformaten“ beschäftigt, kommt, und hoffen auch hier, dass die hohe Arbeitsbelastung durch Korrekturen in den Blick genommen wird.
Wir wünschen allen einen guten Start ins neue Schuljahr 2023/24!

Gute Arbeitsbedingungen wünschen wir unseren jungen neuen Kolleginnen und Kollegen!
Wieder einmal wurden Referendarinnen und Referendare über die wichtige Arbeit des Personalrates informiert und sie lernten auch die Verbandsarbeit kennen.
Die angehenden jungen Kolleginnen und Kollegen waren sehr interessiert daran, etwas über die Möglichkeiten der Einstellung zu erfahren – die ja leider für den Gymnasialbereich nicht erfreulich sind.
Abordnung (freiwillig oder zwangsweise) war natürlich auch ein Thema. Die eine oder andere Referendarin konnte sich sogar gut vorstellen, bei einer Einstellung direkt an eine andere Schulform abgeordnet zu werden, an der es weniger Korrekturen gibt. Denn diejenigen Referendarinnen und Referendare, die schon ein halbes Jahr Unterrichtserfahrung hinter sich hatten, konnten und wollten sich bereits über das Thema ‚Arbeitsbelastung‘ austauschen. Dass die Anzahl der Klassenarbeiten und Klausuren je nach Fach sehr variieren kann und dass Fachschaften die Anzahl der Klausuren in der Eingangsphase der Oberstufe selbst bestimmen können, war zum Beispiel neu für die jungen Berufsanfängerinnen.
Ein Rotstift zum Korrigieren musste da leider von den Doppelkorrigierenden eingefordert werden – sehr schnell haben sie bemerkt, dass ihr Anteil an Freizeit immer geringer sein wird als bei Referendarinnen und Referendaren, die mindestens ein nicht-schriftliches Fach studiert haben.
Work-Life-Balance ist für diese jungen angehenden Kolleginnen und Kollegen bereits ein wichtiges Thema – wünschen wir ihnen, dass sie es in ihrer beruflichen Karriere bald erleben, dass Arbeitszeitgerechtigkeit realisiert wird. Denn das wurde auch deutlich: Das Mitleid der anderen Referendarinnen und Referendare war den Doppelkorrigierenden sehr sicher – leider können sie sich dafür nichts kaufen.

Arbeitszeiterfassung in der Schule: Es gibt viel zu tun - schieben wir’s auf!?
Wie gehen das Bildungsministerium und die fünf Bezirksregierungen in NRW mit der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung um? Und wie ist die Haltung der großen Lehrerverbände dazu? Sicherlich beschäftigt man sich schon intensiv damit, denn es bedeutet doch insbesondere für Lehrerinnen und Lehrer eine gewaltige Veränderung in ihrem Berufsleben, wenn nun alle tatsächlich geleistete Arbeit zeitlich gemessen werden soll. Also nicht nur die reine Unterrichtszeit von ca. 19 Zeitstunden (bei einer Vollzeitstelle am Gymnasium mit 25,5 Wochenstunden), sondern auch die bisherige „Pauschale“ von theoretisch 22 Zeitstunden für die restliche Arbeit.
Die bisherige ungute Praxis
Diese „Pauschale“ war nach etablierter Rechtsprechung und Auffassung der Ministerialen angeblich lange nicht bestimmbar. So wurden bei Musterprozessen der „Vereinigung der KorrekturfachlehrerInnen e. V.“ (VdKorr) Forderungen nach Deputatsreduzierungen bei besonderes Korrekturbelasteten immer wieder u. a. mit folgendem Passus abgeschmettert:
„Denn nur diese [Unterrichts-]Zeit ist exakt messbar, während die Arbeitszeit der Lehrer […] wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen […] und dergleichen nicht im Einzelnen in messbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden kann. […]“ (Aktenzeichen 6 A 1353/12)
Antwortschreiben aus dem Ministerium enthielten Formulierungen wie „die von Ihnen empfundene Ungerechtigkeit im System der Lehrerarbeitszeit“ und „das jeweils unterrichtete Fach und ein damit vermuteter Aufwand“. Der objektiv vorhandene zeitliche Mehraufwand durch Korrekturen wurde so zu lediglich subjektiv empfundenen bzw. nur mutmaßlichen Belastungen deklariert.
Lehrerarbeitszeit ist messbar!
Allerdings hatten Lehrerarbeitszeitstudien seit Jahren das Gegenteil belegt und in seinem Aufsatz „Die Arbeitszeit von Lehrkräften: Bestimmbar und unter Druck“ bilanziert der Lehrerarbeitszeitforscher Frank Mussmann 2018: „Das Problem der Unbestimmbarkeit kann nach den jüngsten Methodenfortschritten als überwunden und die Arbeitszeit von Lehrkräften somit als bestimmbar gelten.“ (https://kooperationsstelle.uni-goettingen.de/fileadmin/user_upload/PaedF_2018_04_Frank_Mussmann_Arbeitszeit.pdf).
Die Arbeitszeit der Lehrkräfte gilt also inzwischen als messbar - und z. B. früher noch als unzulässig verworfene Erfassungsmethoden wie Selbstaufschreibungen (von Hand oder per App) werden heute akzeptiert.
„Ist das Arbeitszeit oder kann das weg?“
Das heißt aber nicht, dass diese Arbeitszeiterfassung so simpel ist, dass einfach losgelegt werden kann. Denn natürlich muss bestimmt werden, was alles zur Arbeitszeit von Lehrkräften gehört. Unproblematisch sind wohl z. B. die Korrekturzeiten von Klassenarbeiten und Klausuren, die Teilnahme an Kollegiums- und Fachkonferenzen und Elternsprechtagen und vieles mehr. Schwieriger wird es bei anderen Tätigkeiten - etwa beim Arbeitsaufwand des Deutsch-Kollegen vor der Premiere seiner Theater-AG oder der Mathe-Kollegin mit ihrer Mathe-Olympiade. Ist das Arbeitszeit oder kann das weg? („Du machst das doch gerne und freiwillig!“) Ist das Lesen der neuen Pflicht-Lektüre im Englisch-LK messbare Arbeitszeit? Darf man für die Vorbereitung einer Oberstufenklausur in Französisch wirklich drei Stunden brauchen? Ist eine Gedichtanalyse in einer Deutsch-Eph sinnvoll in 20 Minuten pro Klausur zu korrigieren oder braucht man da im Schnitt schon eher 40 Minuten?
In der Kleinen Anfrage 2558 von Sigrid Beer (Grüne) an die NRW-Landesregierung kurz nach dem EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 heißt es zu Recht: „Die Arbeitsleistung von Lehrkräften ist nicht einfach zu erfassen.“ In der gleichen Anfrage wird auch das fast vollständige Ignorieren von Lehrerarbeitszeitstudien seitens der Justiz kritisiert und zudem indirekt auf den Extra-Zeitaufwand durch Korrekturen verwiesen („Auch die Belastungen der Korrekturfachlehrkräfte war Gegenstand von Debatten“).
Die Arbeitszeiterfassung in der Schule ist also mitnichten ein triviales Problem. Und sie ist wohl auch mit einer längst überfälligen Aufgabenkritik verbunden.
Was ist über den Vorlauf zur Arbeitszeiterfassung zu erfahren?
Wie laufen also die Vorbereitungen zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 14. Mai 2019 (Aktenzeichen C-55/18) bzw. des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 (Aktenzeichen 1ABR 22/21), die fordern „ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“?
Da stelle mer uns mal janz dumm und schauen nach auf den Internetauftritten des Ministeriums für Bildung und Schule (MSB), der NRW-Bezirksregierungen und der großen Lehrerverbände, was hier zum Thema Arbeitszeiterfassung heute, am 22. Januar 2023, zu finden ist - ca. vier Jahre nach dem EuGH-Urteil und vier Monate nach dem BAG-Urteil. Achtung, Spoiler: sehr wenig Konkretes!
- MSB: Eine Suche nach „Arbeitszeiterfassung“ auf der Homepage ergibt 0 Treffer, auch die Eingabe von „EuGH“ oder „Bundesarbeitsgericht“ sowie eine intensivere Recherche auf den Unterseiten liefern keine Hinweise darauf, dass und wie man an der Umsetzung dieser Urteile im MSB arbeitet.
- Bezirksregierungen: Auch auf den Webseiten der Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf und Münster ist hier nichts in Erfahrung zu bringen. Auf der Homepage der Bezirksregierung Köln liefert „Arbeitszeiterfassung“ immerhin 4 Treffer - die sich dann aber auf die Pflicht zur elektronischen Erfassung der Arbeitszeit des Personals in den Einrichtungen beziehen, in denen u. a. aus der Ukraine geflüchtete Schülerinnen und Schüler untergebracht sind …
- Philologenverband NRW: Der Suchbegriff „Arbeitszeiterfassung“ ergibt 0 Treffer. Ein Rückblick auf eine Fortbildung zum Thema „Lehrer als Dienstleister?“ geht allerdings auf die Urteile von EuGH und BAG ein, stellt zu Letzterem klar, dass es „alle deutschen Arbeitgeber zur Einhaltung des EuGH-Urteils bereits heute verpflichtet“ und bilanziert: „Es wird also spannend in diesem Jahr für die künftige Erfassung und Bemessung der Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland!“
- GEW NRW: Schon im Personalratswahlkampf 2020 wird gefordert: „Klare Definition der vom Arbeitgeber geforderten Tätigkeiten, um die vom EuGH geforderte Arbeitszeiterfassung auch für Lehrkräfte an Gymnasien und Weiterbildungskollegs umzusetzen“. Immerhin. Auf einer Infoseite zum BAG-Urteil wird diese Forderung dann wiederholt („Die vom Arbeitgeber geforderten Tätigkeiten müssen klar definiert sein.“) und ergänzt: „Diese Aufgaben sind so zu bemessen, dass sie im Rahmen der geschuldeten Arbeitszeit auch tatsächlich geleistet werden können.“ (https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/erfassung-ja-stechuhr-nein).
- VBE NRW: Keine Treffer beim Suchwort „Arbeitszeiterfassung“ und auch sonst keine Informationen dazu auf der Homepage.
Unter www.news4teachers.de liefert dagegen die Suche einige Treffer, mit Links zu informativen Seiten mit Überschriften wie z. B. „Mit Stechuhr-App zu Hause Klassenarbeiten korrigieren?“
Und informell ist zu hören, dass Bezirksregierungen das Gespräch mit den Personalräten suchen, um zu beraten, wie sich die beiden Urteile am Gymnasium umsetzen lassen.
Konkrete Infos im Internet: Fehlanzeige
Von Behördenseite ist im Internet für die normalsterbliche Lehrkraft ohne Insiderwissen fast nichts darüber zu erfahren, wann und wie die Arbeitszeiterfassung an den NRW-Gymnasien umgesetzt werden soll. Die großen Lehrerverbände haben das Problem zwar auf dem Schirm und sind sich offenbar auch der Herausforderungen bewusst - konkrete Lösungsvorschläge sind aber auf ihren Homepages ebenfalls nicht zu ermitteln. Wobei diese allerdings ja vor allem die Aufgabe des Dienstherrn ist.
Mögliche Gründe für das offenkundige Interesse an Arbeitszeiterfassung in der Schule
Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Arbeitszeiterfassung in der Schule ein wenig populäres Thema ist, mit dem man nicht viel gewinnen kann. Die NRW-Bildungspolitik ist angesichts des eklatanten Personalmangels an den Schulen enorm unter Druck und hat sichtlich keine Eile, durch eine genaue Arbeitszeiterfassung feststellen zu lassen, dass auch die Gymnasiallehrkräfte im Schnitt zu viel arbeiten und entlastet werden müssten. Und PhV und GEW haben vermutlich auch kein allzu großes Interesse daran, dass durch Arbeitszeiterfassung vermutlich die enormen Arbeitszeitunterschiede innerhalb der Kollegien bestätigt werden, die schon die NRW-Arbeitszeitstudie von Mummert + Partner 1999 ergab - dort nämlich zwischen 930 und 3.562 Arbeitsstunden pro Jahr (bei etwa 1.800 Stunden Pflichtarbeitszeit). Wobei die 930 Stunden eher nicht bei den 15 % Lehrkräften mit zwei Korrekturfächern gemessen wurden und die 3.562 Stunden weniger bei den Bio-Sowi-Lehrern …
Fazit: Es bleibt spannend …
Ja, es bleibt in der Tat spannend, wann unser Arbeitgeber das Problem mit der Arbeitszeiterfassung erfasst - und konkret angeht. Hoffentlich noch vor meiner Pensionierung 2037…
Wolfgang Zschocke