Wir haben es uns als oberstes Ziel gesetzt, der Korrekturtätigkeit als Teil der Berufsarbeit von Lehrerinnen und Lehrern endlich Geltung zu verschaffen.

„Wir sitzen doch alle in einem Boot!“ „Stimmt. Die einen angeln, die anderen rudern ...“

Das ist natürlich überzeichnet – die Mehrzahl der Lehrerinnen und Lehrer arbeitet engagiert und im Durchschnitt mehr als die verlangten 41 Wochenstunden.

Nach unserer Ansicht ist es aber ein unhaltbarer Zustand, dass bei der Bemessung der Gesamtarbeitszeit in der Sekundarstufe I oder II diejenige Arbeit nicht angemessen einbezogen wird, die mit Korrekturtätigkeit zusammenhängt – egal, ob sie nun in Biologie oder in Deutsch anfällt. Durch die Wochenstunden-Deputatsregelung und die gleiche Bezahlung der Lehrkräfte wird der Anschein vermittelt, dass alle auch einen vergleichbaren Arbeitsaufwand haben. Diesem Anschein steht jedoch eine Berufswirklichkeit gegenüber, in der von Unterrichtenden derselben Schul- und Besoldungsstufe regelmäßig durchaus unterschiedliche Arbeitspensen erfüllt werden müssen.

Von der Politik ist hier überhaupt nichts zu erwarten: Wenn unsere Verbandsmitglieder schon vor einigen Jahren die damalige Bildungsministerin Löhrmann fragten, wann denn die Lehrerarbeitszeit gerechter gestaltet werde (immerhin noch erklärtes Ziel im Koalitionsvertrag1 von 2010), verwies sie regelmäßig auf dringendere Probleme – Sekundarschulen, Ganztag, Inklusion, Flüchtlinge ... Zudem stehe im Koalitionsvertrag von 2012 das Thema „gerechtere Lehrerarbeitszeiten“ gar nicht mehr drin – was zutrifft.

Und trotz der besonders zu Wahlkampfzeiten ebenso gebetsmühlenartig wie folgenlos vorgebrachten Forderungen der großen Lehrerverbände nach Entlastungsstunden (nach dem Gießkannenprinzip) ist in den letzten Jahren die Zahl der Entlastungsstunden nicht erhöht, sondern de facto reduziert worden. Neben dieser Entlastungsmöglichkeit, die nicht selten mit einem unwürdigen Gefeilsche im Kollegium verbunden ist, bot noch das Bandbreitenmodell die Gelegenheit, die zeitliche Belastung im Kollegium etwas fairer zu verteilen. Diese Möglichkeit, zudem von nur wenigen Schulen genutzt, ist inzwischen juristisch weitgehend erledigt, da sie angestellten Lehrkräften verwehrt bleibt. Was allerdings seinen Wert als Feigenblatt offenbar nicht schmälert, verweisen doch die Schulbehörden bei Forderungen nach mehr Arbeitszeitgerechtigkeit immer noch gerne auf dieses Instrument.

Die Arbeit an der Schule ist für alle Lehrkräfte nicht einfacher geworden (Stichworte: Arbeitsverdichtung durch Umstellung auf G9, Seiteneinsteiger, KAoA, Digitalisierung, QA, heterogene Schülerschaft etc.).

1Wie unbekannt und/oder egal die Arbeitsbedingungen insbesondere der korrekturbelasteten Lehrerinnen und Lehrer, wie gleichgültig fairere Arbeitszeitregelungen den Verantwortlichen sind, zeigt auch ein Blick in die Koalitionsverträge in NRW dieser letzten 15 Jahre. In jener Zeit hat die Bildungspolitik – egal welcher Couleur – immer nur allenfalls auf dem Papier dafür stark gemacht, sich um eine gerechtere Regelung der Stundendeputate zu bemühen, und dabei gezeigt: Wer sich hier auf die Politik verlässt, ist verlassen. So liest man in der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung von 2005: „Die Lehrerarbeitszeit wird flexibler und gerechter gestaltet.” Kommentar: Ist nie passiert. Im rot-grünen Koalitionsvertrag von 2010 heißt es dann: „Außerdem soll sie [eine einzusetzende Kommission] ein gerechteres Lehrerarbeitszeitmodell entwickeln.” Kommentar: siehe oben. Im ebenfalls rot-grünen Koalitionsvertrag von 2012 finden wir zu dem Thema: nichts. Kommentar: Das ist noch am ehrlichsten. Und im letzten Koalitionsvertrag 2017, nun wieder schwarz-gelb, ist nur noch vage von einer „Prüfung der Arbeitsbelastung der Lehrkräfte” die Rede. Kommentar: Damit fällt man noch hinter den Stand von 2005 zurück.

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