Gibt’s mich auch in weiblich, und wenn ja, wie viele? - Zur Feminisierung des Lehrerberufes in Teilzeit

Als männliche Lehrkraft mit den Fächern Deutsch und Englisch gehöre ich zu einer deutlichen Minderheit, zumindest wenn man die Webseiten der Gymnasien im Regierungsbezirk Detmold auswertet: Von 147 Lehrkräften mit dieser Fächerkombination sind gerade einmal 21 männlich.

Dennoch müsste ich wahrscheinlich lange suchen, bis ich unter den 126 Kolleginnen diejenigen finde, die es schaffen, mit dieser Fächerkombination die volle Stundenzahl von 25,5 Wochenstunden zu unterrichten.

Dabei wäre die Erteilung von 25,5 Stunden für Deutsch-, Mathematik- oder FremdsprachenlehrerInnen kein Problem, viele würden auch ohne Klagen 28 oder 30 Stunden pro Woche unterrichten - wären da nicht die Korrekturen! Diese allein haben ca. einen Umfang von 8,5 Stunden pro Woche, also etwa die Größenordnung eines Drittels des regulären Deputats obendrauf - unbezahlt natürlich. Diese Zahl ergibt sich, wenn man die von Mummert & Partner bereits vor 20 Jahren geforderten „Zuschläge für Korrekturfächer“ für eine Vollzeitstelle mit Korrekturfächern zugrunde legt, in dieser Rechnung bei einem Unterrichteinsatz zu gleichen Teilen in der Sek. I bzw. Sek II. - Diese Studie, obgleich vom Schulministerium damals für viel Geld in Auftrag gegeben, verschwand allerdings schnell von den Seiten des Ministeriums. Vielleicht passten die Ergebnisse nicht. - Ich habe ein seltenes gedrucktes Exemplar und bewahre es sorgsam auf.

Es gibt mittlerweile weit mehr weibliche Lehrkräfte mit zwei Korrekturfächern als männliche, aber weit mehr männliche Lehrkräfte in Vollzeit: Dass da ein Zusammenhang bestehen muss, ist offensichtlich.

Die meisten sind in Teilzeit geflüchtet, weil sie ansonsten für ihre Familie und sich überhaupt keine Zeit hätten – oder schlicht um ihre Gesundheit fürchten.
Der COPSOQ-Bericht von 2015 bestätigt dabei nur die Tendenz, die wir alle an unseren Schulen zunehmend beobachten: Es sind vor allem Kolleginnen, die sich aufgrund der zunehmenden Unvereinbarkeit von schulischen Belastungen und Privatleben zur Teilzeit gezwungen sehen.

„Die Feminisierung des Lehrerberufs (Zunahme des Frauenanteils) ist eine bekannte Entwicklung der letzten Jahrzehnte: der Anteil der Frauen steigt stetig an. Auffällig ist gleichzeitig „der große Unterschied in der Teilzeitquote zwischen den Geschlechtern: während 89% der männlichen Lehrkräfte in Vollzeit tätig sind […] trifft das nur auf 53% der weiblichen Lehrkräfte zu [..].Frauen arbeiten „häufiger in Teilzeit und kompensieren damit ihren prinzipiell höheren Work-Privacy conflict schon im Vorgriff durch eine Reduktion des Deputats.“

Jüngst war in der FAS eine kurze Reportage über eine junge Korrekturfachlehrerin aus Hessen zu lesen - dass das Schicksal einer Korrekturfachlehrer es in die Frankfurter Sonntagszeitung schafft, ist zunächst schon einmal bemerkenswert - ; dann aber auch wieder nicht in Zeiten zunehmenden Lehrermangels, der bekanntermaßen in NRW zuletzt leider nur eine 2 Millionen Euro teure Kampagne des Ministeriums mit grellfarbenen grammatikfreien, anbiedernden Sprüche in der Jugendsprache ohne Realitätsbezug zeitigte.
Was lesen wir da u.a.?

"Die junge Frau, […] die in diesem Text Mona heißen möchte, ist seit diesem Schuljahr Lehrerin für Deutsch und Spanisch an einem hessischen Gymnasium. Sie wollte das immer. Vor einer Klasse stehen und die Welt erklären, oder zumindest, wie ein Konjunktiv funktioniert."

Klingt nach Aufbruch, Motivation, Tatendrang.

„Die in diesem Text Mona heißen möchte“ - allein dieser Wunsch nach Anonymität einer jungen, motivierten Frau mit besten Noten verheißt aber schon nichts Gutes, denn schnell wird klar, dass sie mit diesen Fächern eine volle Stelle nicht wird durchhalten können, wie viele andere auch, aber das darf keiner wissen, denn sie ist ja noch in der Probezeit:

“Die Aufgaben als Lehrer sind in der vorgesehenen Zeit einfach nicht zu leisten. Das hat nichts mit Ineffizienz zu tun. Die Überlastung ist systemgemacht.“ Viele wollen das nicht wahrhaben, weil es so absurd ist - die 50 Stunden-Woche ist Realität:

„Eine Erhebung der Uni Göttingen von 2016 zeigte, dass Gymnasiallehrer in Niedersachsen im Schnitt 9,94 Stunden pro Schultag arbeiten. Diese Zahl ist besonders alarmierend, da zugleich knapp 45 Prozent der Lehrer in Teilzeit arbeiten.“

Am Ende bleibt die Reduktion des Deputats mit allen finanziellen Nachteilen jetzt und in der Zukunft, oftmals dann doch mit Vollzeitbelastung - hier eine Auswahl:

Arbeitskreise + Bereitschaft + Blaue Briefe + Elterngespräche + Elternsprechstunden + Elternsprechtage + Empfehlungsschreiben + Facharbeiten + Fachkonferenzen + Förderklassen  + Förderpläne +  Ganztag +  Inklusion - Jahrgangsstufenleitung + Kernlehrpläne + Klassenfahrten + Klassenleitung + Klassenpflegschaftsabende + Lehrerkonferenzen + Lehrerrat + Lern- und Förderempfehlungen + Lernstandserhebungen + Mentorentätigkeit + mündliche Abiturprüfungen + Nachprüfungen + Nachschreibeklassenarbeiten und – klausuren + Pädagogische Konferenzen + Pausenaufsichten + Praktikantenbesuche + Prüfungsaufsichten + Referendarsbetreuung + schriftliche Abiturprüfungen + Schulgottesdienstvorbereitung + schulinterne Curricula + Schulkonferenzen + Schulprogramm + Studienfahrten + Tag der Offenen Tür + Vertretungsstunden + Zeugniserstellung bzw. -druck + Zweitkorrekturen + Listen, Ausfüllen unzähliger + Betreuung von immer mehr Praktikanten (Eignungspraktikum, Orientierungspraktikum, Berufsfeldpraktikum, Studenten im Praxissemester, Lehramtsanwärter – für alle müssen Mentorinnen und Mentoren benannt werden – qualifizierte Beratung aber braucht Zeit.....) + Förderkonzept + Schulprogramm + DELF + Chor + Selbstlernzentrum + Gesundheitserziehung + Streitschlichtung + Sport-AGs + Sport-Turniere + Bundesjugendspiele + Theater-AG + Schülerbetriebspraktikum + SV Verbindungslehrer + Berufswahlvorbereitung + Jahrgangsstufenleitung + Lehrerrat + Medienverwaltung etc.

Doch das Land NRW braucht LehrerInnen und die Ministerin macht deshalb tolle Vorschläge: Warum nicht gleich von Anfang an in Teilzeit gehen? Manchmal ist weniger halt mehr (weniger Geld, mehr Verlust, weniger Freizeit als erwartet, mehr Frust) und man kann sich frühzeitig dran gewöhnen:

Erstmals können angehende Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen ihren Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit absolvieren. […] Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte mit Blick auf das neue Ausbildungsmodell: „Wir wollen ein moderner Arbeitgeber sein und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf neue Wege gehen. Mit pragmatischen Lösungen wird dem Nachwuchs der Einstieg in den Lehrerberuf erleichtert.“ Die Ministerin betonte, dass es heute immer mehr darauf ankomme, auch der persönlichen Lebenssituation der Bewerberinnen und Bewerber gerecht zu werden.“

Mona wird’s freuen, dass man ihrer persönlichen Lebenssituation so endlich gerecht wird, und wenn es alle so machen, gibt es bestimmt bald viel mehr Lehrkräfte, vor allem Frauen:

„Auf lange Sicht kann diese Möglichkeit auch einen Beitrag zur Verringerung des Lehrermangels leisten“, so die Ministerin.

Läuft!

Hans-Martin Chee

 

Die „Vereinigung der KorrekturfachlehrerInnen” fordert seit Jahren eine gerechtere Regelung der Lehrerarbeitszeit – jetzt verpflichtet ein EuGH-Urteil Arbeitgeber zu genauer Arbeitszeiterfassung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14.05.19 ein Urteil gefällt, das Arbeitgeber in der EU „verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann”, da auf andere Weise eine unzulässige Überschreitung der Arbeitszeit nicht erfasst werden könne.

Die „Vereinigung der KorrekturfachlehrerInnen e. V.” sieht in diesem Urteil eine gute Möglichkeit, endlich durchzusetzen, dass die Zeit für (vorgeschriebene) Korrekturen als Arbeitszeit anerkannt wird. Dies ist derzeit noch nicht der Fall, denn die NRW-Rechtsprechung1 geht fälschlicherweise immer noch davon aus, dass man außerunterrichtliche Arbeitszeit nicht genau messen könne2 und die Gymnasiallehrkräfte daher selber zusehen müssten, wie sie ihre Arbeit in den durchschnittlich 41 Wochenstunden (bei Vollzeit) schaffen, zu denen sie verpflichtet sind. Völlig unabhängig davon, ob sie in ihren 25,5 Wochenstunden Kunst und Religion ohne Korrekturverpflichtungen unterrichten oder Deutsch und Englisch mit sechs vollbesetzten Oberstufenkursen und den entsprechenden Pflichtkorrekturen. Dem MSB zufolge ist die Mehrarbeit durch unvermeidbare Korrekturen wie beim letztgenannten Beispiel jedoch eine nur gefühlte – für die man allerdings den Betroffenen dann wiederum ausdrücklich dankt ...3

Doch gilt das EuGH-Urteil überhaupt auch für Lehrkräfte, die angestellten wie die verbeamteten? Immerhin ist darin ja ausdrücklich von „einem jeden Arbeitnehmer” die Rede. Die Arbeitsrechtlerin Sonja Riedemann verneint das – mit dem Hinweis darauf, dass die Lehrerinnen und Lehrer in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis stünden.4 Zudem müsse zuerst das Arbeitszeitgesetz in Deutschland geändert werden, auch sei nicht sicher, dass es Vorschriften dazu geben wird, ob und wie die Arbeitszeit erfasst werden soll. Und so hat sich auch Wirtschaftsminister Altmaier beeilt festzustellen, man müsse erst einmal prüfen, „ob es überhaupt Umsetzungsbedarf aus dem Urteil gibt”, und warnte vor „Schnellschüssen”. Ein entsprechendes Rechtsgutachten sei in Auftrag gegeben worden.

Interessant, dass mal wieder die Politik hier bei der Stärkung von Arbeitnehmerrechten und Arbeitsschutz auf die Bremse tritt – gerne auch mit dem Hinweis auf den Leitgedanken „Gründlichkeit vor Schnelligkeit”. In anderen Bereichen wie etwa der Digitalisierung in der Schule kann es ihr gar nicht schnell genug gehen – hier gelten dann Grundsätze wie „Digitalisierung first, Bedenken second”.

Bedeutet das EuGH-Urteil und die eben skizzierte Auslegung, dass ein Zweiklassensystem entstehen wird, bei dem in NRW Lehrkräfte an Privatgymnasien besser gestellt sind als ihre Kolleginnen und Kollegen im öffentlich-rechtlichen Schulsystem? Dass jene Lehrer/innen dann ihre Arbeitszeit genau erfassen werden (etwa durch Selbstaufschreibungen oder per Handy-App) und Überstunden bezahlt bekommen oder im Folgeschuljahr abfeiern dürfen – und ihre Kolleg/inn/en im öffentlichen Schulsystem nach wie vor ihre wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden regelmäßig überschreiten müssen? (Wobei die Lehrkräfte mit vielen Pflichtkorrekturen diesen Durchschnittswert wohl eher nach oben als nach unten ziehen dürften.)

Wir hoffen sehr, dass das EuGH-Urteil auch für eine Neuregelung der Lehrerarbeitszeit im Sinne der Arbeitsbedingungen an der Schule und der damit verbundenen Unterrichtsqualität5 zumindest eine starke Signalwirkung entfalten wird. Der sich dann auch die unsägliche NRW-Rechtsprechung nicht länger entziehen kann, die allen Befunden der modernen Lehrerarbeitszeitforschung (s. o.) zum Trotz immer noch ernsthaft behauptet, dass sich alle außerunterrichtliche Lehrerarbeitszeit nicht (hinreichend) genau messen lasse. Die „Vereinigung der KorrekturfachlehrerInnen e. V.” hat bereits 2015 gezeigt, dass sich zumindest für die Korrekturzeiten schon mit einfachen Mitteln hinreichend verlässliche Durchschnittswerte – z. B. von Englischklausuren in der Oberstufe – feststellen lassen.6 Einigermaßen genaue Werte also, für die sich im Übrigen außer unserer Vereinigung bislang niemand interessiert hat. Das geht aus dem Setting etwa der COPSOQ-Studie in NRW oder den vom Philologenverband oder der GEW in Auftrag gegebenen jüngsten Lehrerarbeitszeitstudien eindeutig hervor, denn hier werden z. B. Pflichtkorrekturen (von Klassenarbeiten und Klausuren) nicht von optionalen Korrekturen (von Tests, Hausaufgaben, Projektmappen usw.) unterschieden.

Der Worte sind nun genug gewechselt oder, wie es im Fazit der Metastudie7 von 2018 zur Erfassung der Lehrerarbeitszeit in Deutschland heißt: „Ermittlungen abgeschlossen – Zeit zum Handeln”!

1 „Die Unterrichtsverpflichtung ist der Teil der Lehrerarbeitszeit, der einer zeitlichen Festlegung überhaupt zugänglich ist. Denn nur diese Zeit ist exakt messbar, während die Arbeitszeit der Lehrer [...] wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen und dergleichen nicht im Einzelnen in messbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden kann. [...] Bei dieser grob pauschalierenden Betrachtung muss sich die vom Dienstherrn abverlangte Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der jährlichen Gesamtarbeitszeit im Rahmen der 41-Stunden-Woche (§ 60 Abs. 1 Satz 1 LBG NRW) halten. Für die Frage, ob dies der Fall ist, kommt es indes nicht auf die Ansicht der Lehrkraft selbst darüber an, welcher Zeitaufwand zur Bewältigung seiner [sic] Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist, sondern auf die durch den Dienstherrn geforderte Arbeitsleistung. Die Zuweisung von Unterrichtsverpflichtung führt dabei zu einem Verbrauch von Arbeitszeit, definiert deren Grenzen aber nicht. Mit der Festlegung bestimmt der Dienstherr zugleich, welche Anforderungen - insbesondere in zeitlicher, aber auch in qualitativer Hinsicht - an außerunterrichtlichen Arbeitsaufwand zu stellen sind, und es ist letztlich Sache des einzelnen Lehrers, ob [sic!] und wie er die ihm übertragenen Aufgaben in der für alle geltenden Arbeitszeit erledigt. ” (aus dem Beschluss des OVG NRW mit dem Aktenzeichen 6 A 1353/12, nachzulesen unter https://openjur.de/u/677997.html)
2 Folgt man jedoch dem Lehrerarbeitszeitforscher Mussmann, ist stark zu bezweifeln, dass diejenige Lehrerarbeitszeit, die über die 25,5 Unterrichtsstunden pro Woche hinausgeht, „nur - grob pauschalierend - geschätzt werden kann“ (was im Übrigen noch nie geschehen ist ...), womit die Rechtsprechung (Az. 6 A 1353/12 ) und die NRW-Bildungspolitik seit Jahren die Nichtreformierung der Lehrerarbeitszeit begründen: „Das Problem der Unbestimmbarkeit kann nach den jüngsten Methodenfortschritten als überwunden und die Arbeitszeit von Lehrkräften somit als bestimmbar gelten.“ (https://kooperationsstelle.uni-goettingen.de/fileadmin/user_upload/PaedF_2018_04_Frank_Mussmann_Arbeitszeit.pdf, S. 3). Somit könnte sich die NRW-Rechtsprechung auch nicht auf Artikel 17 der EU-Richtlinie 2003/88/EG beziehen, der Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung vorsieht, „wenn die Arbeitszeit wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht gemessen und/oder nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann”.
3 „Lassen Sie mich zunächst zum Ausdruck bringen, dass ich die Belastungen, die mit dem Lehrerberuf einhergehen und gerade auch die Anstrengungen, die die Korrektur von Klassenarbeiten und Klausuren mit sich bringen, kenne. Für das Engagement möchte ich Ihnen, auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer, ausdrücklich danken.”; „Die von Ihnen empfundene Ungerechtigkeit im System der Lehrerarbeitszeit knüpft an die Festlegung der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrerinnen und Lehrer [...] an. [...] Das jeweils unterrichtete Fach und ein damit vermuteter Aufwand wird von Gesetzes wegen nicht als Differenzierungskriterium berücksichtigt. Gleichwohl verkennt die Landesregierung nicht , dass die Korrekturtätigkeit neben der Erfüllung der Unterrichtsverpflichtung sowie der Vor- und Nachbereitung ein äußerst zeitintensiver Bestandteil des Lehrerberufs ist.” (Zitate aus dem Briefwechsel des Korrekturlehrerverbandes mit dem MSB 2017 und 2018)
4 Vgl. https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/lehrer-fordern-eine-genauere-arbeitszeiterfassung-a-1268920.html.
5 Zur deren Wechselwirkung vgl. https://www.korrekturfachlehrer.de/images/Dokumente/Korrekturentlastung_fuer_mehr_Schulqualitaet_2019.pdf.
6 Vgl. https://www.korrekturfachlehrer.de/images/Dokumente/Auswertung_Fragebogen_Aktion2.pdf.
7 Vgl. https://www.gew-bw.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=69258&token=231339a286496fe85785f421a8fe7643a9d3092f&sdownload=&n=180419-Zeiterfassungsstudien-Arbeitszeit-Lehrkraefte.pdf.

 

Kontakt zur Landeselternschaft

Es hat 2019 bereits ein Treffen gegeben. Die Landeselternschaft bat uns, unsere Ziele und Standpunkte in einem Schreiben an sie ausführlich darzustellen. Dieses Schreiben finden Sie unter Korrekturentlastung für mehr Schulqualität!.

 

... und noch eine Studie zur Lehrerarbeitszeit

Die Ergebnisse der GEW-Arbeitszeitstudie für Niedersachsen sind bedenkenswert. Grundsätzlich ist es erfreulich, dass überhaupt eine weitere Arbeitszeitstudie durchgeführt wurde, auch wenn die  Durchführung nicht notwendig gewesen wäre. Denn die Ergebnisse der von der Unternehmensberatung Mummert & Partner (1999) durchgeführten Studie sind vom MSW – dem Auftraggeber – nie wirklich analysiert worden, geschweige denn, dass die notwendigen Konsequenzen gezogen worden wären. Die Arbeitsbelastung ist seit 1999 nicht geringer geworden, sondern gestiegen, denn all die zusätzlichen Arbeitsbereiche und Probleme, denen sich Gymnasiallehrerinnen und -lehrer heutzutage gegenübersehen, z. B. der deutlich heterogener werdenden Schülerschaft, waren 1999 noch unbekannt.

Wie soll man nun mit den Ergebnissen der GEW-Studie umgehen? Die Zahlen der annähernd repräsentativen Stichprobe für Gymnasien (886 Befragte) zeugen – wie bei Mummert  & Partner – von einer großen Bandbreite von arbeitszeitlichen Belastungen. Wenn von einem Durchschnittswert gesprochen wird, gibt es immer auch eine Spitzenbelastung. Gerne wird diese jedoch – im Sinne einer Solidarität aller Belasteten – ignoriert.

Wie sehen die Ergebnisse im Einzelnen aus? Die unbezahlte Mehrarbeit erreicht enorme Ausmaße und liegt bei Vollzeitkräften im Durchschnitt etwas mehr als drei Stunden über Soll pro Woche (bei Teilzeitkräften ist das Verhältnis von Soll- und Ist-Stunden noch ungünstiger).

Welche Konsequenzen werden gezogen? Die Auftraggeber der Studie ziehen selber als erste Schlussfolgerung, dass die Unterrichtsverpflichtung zu reduzieren sei, um angemessene Zeiten für die Vor- und Nachbereitung zu ermöglichen. An anderer Stelle in der Presseinformation taucht bei den größten Stressfaktoren der Begriff Korrekturzeiten auf.

Um diesen Aspekt angemessen würdigen zu können, muss man wissen, dass in Niedersachsen auch in sogenannten Nebenfächern (dort „Kurzfächer“ genannt) Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben werden. Insofern ist die allgemeine Belastung, die alle Kolleginnen und Kollegen beklagen, durchaus nachvollziehbar.

Aber selbst bei dieser im Vergleich zu NRW gleichmäßigeren Verteilung von Klassenarbeiten und Klausuren und trotz der Tatsache, dass die Zahlen verschiedener Schulformen mit viel weniger Korrekturbelastung als beim Gymnasium ebenfalls in das Ergebnis einflossen, gibt es offensichtlich Spitzenbelastungen – und da darf es kein Tabu sein, die Gründe für die Spitzenbelastungen zu eruieren, also konkret nach Fächern und der Anzahl der zu korrigierenden Klassenarbeiten und Klausuren zu differenzieren.

In NRW sind in der Sekundarstufe I lediglich in Mathematik, Deutsch und den Fremdsprachen bzw. im Wahlpflichtbereich – in geringerer Anzahl, z. B. in den Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften – Klassenarbeiten zu schreiben. Von den in den Grundkursen der Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen (in Kursstärke) zu schreibenden Klausuren ganz zu schweigen. Vor diesem Hintergrund bedeuten die Erkenntnisse der niedersächsischen Studie Folgendes: Wenn schon in Niedersachsen Korrekturzeiten von allen als größte Stressfaktoren empfunden werden, wie erst muss es in NRW der Gruppe der Vielkorrigierer ergehen?

Arbeitszeitgerechtigkeit zu erstreben bedeutet auch, differenziert Belastungen zu betrachten.

Für NRW hieße das: Ehrlich wäre es, nach Fächern und damit verbundenen Korrekturverpflichtungen zu fragen und so die Ursachen für besonders hohe Arbeitszeiten zu ermitteln – stattdessen wird aber gerne die allgemeine Belastung, der alle unterlägen, hervorgehoben. Selbstverständlich ist die Belastung für alle Kolleginnen und Kollegen in NRW gestiegen – das heißt aber nicht, dass man deswegen die immer schon höher gewesene Belastung für Vielkorrigierende ignorieren darf. Absolut bedenklich ist auch die Situation der in Teilzeit geflüchteten Kolleginnen und Kollegen – geflüchtet sind sie vielfach, wie wir aus unserer täglichen Personalrats-Praxis wissen, weil die Korrekturbelastung so enorm hoch ist.

Ein weiteres interessantes Ergebnis der niedersächsischen Studie ist, dass sie offensichtlich auf eine Belastung dadurch hindeutet, dass sich Lehrkräfte trotz geleisteter Mehrarbeit gezwungen sehen, aus Zeitmangel ihre eigenen Qualitätsansprüche an ihre Arbeit zu reduzieren. Die in Vollzeit tätigen Kolleginnen und Kollegen haben wahrscheinlich ein geringeres Zeitpolster, das sie angreifen können, als die in Teilzeit tätigen. Letztere greifen mehr – in Form unbezahlter Mehrarbeit – auf die eigentlich für Familie oder Erholung gedachte Zeit zurück. Um wie viel bessere Arbeit für Schülerinnen und Schüler, ein wie viel höherer Grad an individueller Förderung bei einem größeren Zeitkontingent erreicht werden könnte, vermag man sich kaum vorzustellen.

Eine Konsequenz – angestrebt von den Auftraggebern der Studie in Niedersachsen – ist die Einrichtung einer (seit November 2016 offenbar auch existenten) Arbeitszeitkommission, die die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer untersuchen und dafür Sorge tragen soll, dass die 40-Wochen-Stunde eingehalten wird.

Bei dem Begriff Arbeitszeitkommission wird der eine oder andere NRW-Lehrer aufhorchen. Eine solche wurde bereits  von der rot-grünen Landesregierung im Koalitionsvertrag von 2010 versprochen und sollte ein „gerechteres Lehrerarbeitszeitmodell entwickeln“. Im Koalitionsvertrag von 2012 findet sich allerdings zum Thema „gerechtere Arbeitszeiten“ nichts mehr.

Man kann nur hoffen, dass in  Niedersachsen eine solche Kommission tatsächlich ihre Arbeit aufnimmt und eine gerechte Arbeitszeitverordnung entwickelt – und ‚gerecht‘ heißt hier, dass alle schulischen Tätigkeiten in realistischer Weise Berücksichtigung finden und es den Kolleginnen und Kollegen wirklich ermöglicht wird, diese Tätigkeiten innerhalb der für Landesbeamte geltenden Wochenarbeitszeit auszuführen. Es wäre zudem darauf zu achten, dass diese Verordnung von dem Dienstherrn auch wirklich umgesetzt wird.

Das Schicksal der in NRW nur noch als Phantom zu bezeichnenden Arbeitszeitkommission möge der in Niedersachsen erspart bleiben.

Nur eine ehrliche Diskussion über Belastungen zeitlicher Art (denn nur nach Zeit werden die Lehrkräfte bezahlt) – die leider immer noch unterbleibt, um den sogenannten Schulfrieden zu erhalten – führt zu mehr Arbeitszeitgerechtigkeit.

Februar 2016: Übertragung von Ausfallstunden auf das Folgehalbjahr nicht hinnehmbar!

Durch das vorzeitige Unterrichtsende von Abiturklassen entstehen bei vielen Lehrkräften Ausfallstunden im letzten Viertel des Schuljahres.
Diese werden von manchen Schulleitungen als Minusstunden angerechnet und im laufenden oder folgenden Schuljahr auf das Pflichtstundendeputat aufgeschlagen, ohne dass die mit dem Abitur verbundenen Arbeitsbelastungen ausreichend berücksichtigt würden.
Hat die Lehrkraft auch im Folgeschuljahr Unterricht in Abiturklassen, erhöht sich die Pflichtstundenzahl erneut im dann folgenden Schuljahr, so dass manche Lehrkräfte regelmäßig bis zu 28 Wochenstunden und mehr zu unterrichten haben, und dies aufgrund ihres Einsatzes in Abiturjahrgängen bzw. aufgrund der Tatsache, dass diese Lehrkräfte ihren Unterricht wegen Abwesenheit der zu Unterrichtenden nicht erteilen können.
Eine solche von Schulleitungen angewandte Praxis ist nach unseren Recherchen rechtswidrig; dies wurde in einem Erlass des MSW an alles Bezirksregierugen vom 2.11.2012 bestätigt:
„In den letzten Wochen habe ich davon Kenntnis erlangt, dass an Schulen [...] Arbeitszeitmodelle praktiziert werden, die einen systematischen Ausgleich im Schuljahresverlauf etwa durch verspätete Einschulung, Praktika, Prüfungsphasen etc. ausfallende Unterrichtsstunden dadurch vorsehen, dass diese vorgezogen bzw. nachgeholt werden.
Dies führt in vielen Fällen dazu, dass betroffene Lehrerinnen und Lehrer mit höheren Pflichtstundenzahlen eingeplant werden, als sie eigentlich nach den gesetzlichen Vorgaben erbringen müssten. Dass Schulleitungen [...] versuchen, Modelle zu entwickeln, mit denen die Ausfallzeiten aufgefangen werden können, ist verständlich und legitim. Allerdings sind Lösungen, die sich offenkundig außerhalb des gesetzlich vorgesehenen Rahmens bewegen - wie auch die vorstehend beschriebene - nicht akzeptabel.“
Sollten Sie von solchen „Modellen“ an Ihrer Schule betroffen sein, wenden Sie sich an Ihre Personalratsvertreter!

Juni 2015: Kostenloses und unverbindliches Angebot für Mitglieder:

Als kleiner Verband, der nur von seinen niedrigen Mitgliedsbeiträgen lebt, sind wir nicht in der Lage, unseren Mitgliedern die Angebote der großen Verbände vorzulegen, eine kleine Serviceleistung können wir Ihnen jedoch anbieten:
Auch Lehrer haben nur zwei Augen und müssen dennoch oft Aufsicht über eine ganze Klasse führen. Gerade auf Schulausflügen oder Klassenfahrten ist das Gefahrenpotential erhöht und somit auch das Risiko des Lehrers, denn dieser haftet unter Umständen persönlich für Personen- und Sachschäden, die während seiner Aufsichtspflicht eintreten. Dieses Risiko wird durch eine Diensthaftpflicht getragen, die jeder Kollege in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen haben sollte. Der Schlüsselverlust von Dienstschlüsseln sollte hier ebenfalls mit abgesichert sein.
Den Mitgliedern der Vereinigung bieten wir eine Überprüfung dieses wichtigen Versicherungsschutzes kostenfrei und unverbindlich an. Sie können unserem Kooperationspartner »Patrick Niebisch - unabhängige Finanzberatung (http://www.patrickniebisch.de/haftpflichtversicherung-2368.html)« die aktuelle Police und Beitragsrechnung zuschicken (per Mail, Fax oder Post) und Sie erhalten einen unverbindlichen Marktvergleich und eine konkrete Empfehlung kostenfrei per Mail.

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