Unsere Forderungen:

  • Herabsetzung der Pflichtstundenzahl auf 22 Wochenstunden für alle Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien
  • Herabsetzung des Deputats pro Korrektur einer Klassenarbeit oder Klausur – im gleichen (Halb-)Jahr, nicht nachlaufend –, differenziert nach Sekundarstufe I und II.

Eine solche gerechtere Berücksichtigung der Korrekturtätigkeit sollte nicht schwerfallen. Der zeitliche Aufwand für die, unvermeidlichen, Klassen- und Kursarbeitskorrekturen – für die manche Lehrer/innen die meiste Arbeitszeit aufwenden müssen – ist relativ leicht quantifizierbar, auch wenn das von interessierter Seite (Dienstherr, Lehrerverbände) gerne bestritten wird.

Eine von unserer Vereinigung durchgeführte Erhebung zu den Korrekturzeiten  schriftlicher Arbeiten in den einzelnen Fächern bestätigte in der Tendenz die Ergebnisse der Arbeitszeitstudie von Mummert & Partner von 1999. Die ermittelten Durchschnittswerte wurden von erfahrenen Lehrkräften als realistisch beurteilt.

Absolute Gerechtigkeit ist auch beim Thema Arbeitszeit nicht zu erreichen – aber mehr Gerechtigkeit zumindest anzustreben, ist eine unser Forderungen an den Dienstherrn. Es entspricht nicht unserer Auffassung von Fürsorgepflicht, wenn man glaubt, sich vor einer gerechteren Arbeitszeitgestaltung drücken zu können, indem man gegen alle Empirie die wirklichkeitsfremde Behauptung von Juristen übernimmt, der zeitliche Korrekturaufwand lasse sich nicht genau (genug) bestimmen (Stichwort „grob pauschalierende Schätzung“) und müsse/könne von den Lehrkräften schon irgendwie irgendwann geleistet werden.

Ebenso bezweifeln wir, dass sich die unterschiedlichen Belastungsfaktoren von Lehrkräften sinnvoll gegeneinander aufrechnen lassen und sich immer schon irgendwie wundersam ausgleichen. Frei nach dem Motto „Jeder hat eben sein Päckchen zu tragen“ bekommt man zu hören, der Sportlehrer müsse eben mit dem Lärm in der Halle leben, die Physiklehrkraft mit den aufwendigen Versuchen und die Englischlehrerin nun mal mit den vielen Korrekturen. Das sind rhetorische Nebelkerzen, die den Blick auf die Tatsache erschweren sollen, dass auch in der Schule – wie in fast allen anderen Arbeitsbereichen – die Arbeitsbelastung nur durch den Zeitaufwand sinnvoll zu definieren ist. Und jeder, der die vier Grundrechenarten beherrscht, muss zugeben, dass der nun einmal höher ist, wenn jemand zusätzlich zu den normalen Lehrertätigkeiten in seinen sieben Lerngruppen auch noch vielleicht 70 oder 700 schriftliche Arbeiten im Schuljahr korrigieren muss.

Ist unser oberstes Ziel erreicht, dass nämlich der zeitliche Aufwand für Korrekturen angemessen berücksichtigt und so mehr Arbeitszeitgerechtigkeit hergestellt wird, dann rücken auch in greifbare Nähe folgende

weitere Ziele:

  • Angemessene Work-Life-Balance: Nur der, dem auch Zeit für sich selbst, den Partner, die Familie, die Gesundheit bleibt, wird seine Arbeit gut und gerne und lange machen. Dann braucht es auch keine Alibi-Veranstaltungen wie „Lehrer-Gesundheitstage“ mehr, wo erwachsene Akademiker mit solchen Glückskeks-Weisheiten bedacht werden, wie denen, man solle doch achtsam sein, mehr Äpfel essen und mehr Fahrrad fahren ... Dummerweise kommen aber dadurch die Heftstapel auch nicht schneller vom Tisch.
  • Chancengleichheit bei der Schulkarriere: „Die im Dunkeln sieht man nicht“ – wer einen Großteil seiner Arbeitszeit im stillen Kämmerlein mit Korrigieren zubringen muss (zudem eine Tätigkeit mit überschaubarem „Glamourfaktor“), hat geringere Aussichten, für eine gute Außenwirkung seiner Schule zu sorgen, Schulentwicklung zu betreiben, durch guten Unterricht aufzufallen, befördert zu werden.
  • Erhalt von Berufszufriedenheit und Bildungsstandards: Wer seinen Schüler/innen gut vorbereitet und ausgeruht gegenübertreten kann, hat bessere Chancen, denjenigen Unterricht zu machen, zu dem ihn sein Berufsethos und der „Referenzrahmen Schulqualität NRW“ verpflichten.
  • Ermöglichung von echter individueller Förderung: Wer nicht über Gebühr mit Korrekturen belastet ist, hat eher die Möglichkeit, seine Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern – was, richtig verstanden, nun einmal Zeit kostet.
  • Beibehaltung der Möglichkeit zur voraussetzungslosen Teilzeit

Neben unseren genannten Zielen seien abschließend noch genannt:

Ziele, die wir NICHT verfolgen:

  • Einführung eines Jahresarbeitszeitmodells: Eine schöne Utopie, die aber wohl noch geraume Zeit eine Utopie bleiben wird, da es in NRW politisch nicht gewollt ist und bei der Zugrundelegung von unrealistischen Faktoren (wie im „Hamburger Modell“) die Arbeitszeitgerechtigkeit und die Zufriedenheit der Korrekturfachlehrer/innen nicht erhöht.
  • Verbandsarbeit als Selbstzweck: Wir verstehen uns als pragmatische Interessenvertretung, mit flacher Hierarchie, schlanken Strukturen, Betonung des Ehrenamts. Die sehr moderaten Mitgliedsbeiträge verwenden wir nicht für die Bezahlung hauptamtlicher Funktionäre oder zur massenhaften Erstellung von Hochglanzbroschüren, sondern v. a. für unsere Gerichtsprozesse [vgl. Unsere Musterprozesse], mit denen wir auf juristischem Wege eine angemessenere Berücksichtigung der Korrekturarbeit herbeiführen wollen.
  • Unverdiente Privilegien für Vielkorrigierer/innen
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